Branchenlösungen - Ärzte & Heilberufe

 

Unsere Lösungen für Ärzte, Heilberufe und Heilzentren

 

Durch die Spezialisierung eines Teils unseres Teams auf die Beratung im Gesundheitswesen ermöglichen wir Ihnen eine Fokussierung auf den Kernbereich Ihrer Tätigkeit - ohne dabei wesentliche verwaltende Tätigkeiten zu vernachlässigen.

 

So können wir Sie individuell bei der Unternehmensführung und -ausrichtung unterstützen.

 

Unsere Leistungen: 

  • Beratung zu ärztlichen Kooperationsformen

  • Beratung zu Praxiserweiterungen: Bewertung, Kauf, Gründung, Umwandlung, Übergabe, Aufnahme von Partnern oder Verkauf Umsatz- und Gewerbesteuerrecht speziell im Heilberufebereich

  • Strukturiertes Praxismanagement

News

  • Umsatzbesteuerung droht für Ärzte, die auch Gutachten für Versicherungen erstellen

    Das FG ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Leistungen des Arztes nicht als steuerfrei i.S.d. § 4 Nr. 14a UStG i.V.m. Art. 13 Teil  A Abs. 1c der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 132 Abs. 1c der MwStSysstRL sei.

    Demnach sei der Begriff der “Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin” eng auszulegen.

    Das FG gelangt daher zu dem Ergebnis, dass die oben beschriebenen Leistungen des Arztes der Umsatzbesteuerung unterliegen.

    Besonders bemerkenswert ist, dass die Entscheidung des FG Hamburg bestandskräftig geworden ist.

     

  • Sozialversicherungspflicht eines im Krankenhaus tätigen „Honorararztes“           

    Mit Urteil vom 15.12.2015 – L 2 R 516/14 hat das Landessozialgericht Niedersachsen zu vorstehender Rechtsfrage Stellung bezogen.

    Das LSG ist zu der Auffassung gelangt, dass „Selbständige Honorarärzte“, die in den Klinikalltag eingegliedert sind und einen festen Stundensatz erhalten, abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig sind.

    Das Ergebnis resultiert dem Grunde nach auf der Überlegung, dass der Honorararzt kein unternehmerisches Risiko trägt und zudem voll in den normalen Krankenhausbetrieb eingegliedert ist.