Wir erstellen Jahresabschlüsse unter Beachtung sowohl handels-, als auch steuerrechtlicher Vorschriften. In den letzten Jahren ist es aufgrund geänderter steuerrechtlicher Vorschriften oftmals notwendig, sowohl eine Handels- als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. In vielen Fällen ist allerdings auch eine Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV ausreichend.
Die Bilanzerstellung bewegt sich hierbei i. d. R. im Interessenkonflikt zwischen der Darstellung wirtschaftlicher Stärke und dem Ziel der Steuerminimierung. Daher muss die Bilanzerstellung grundsätzlich unter Abwägung sowohl der wirtschaftlichen, als auch der steuerlichen Vor- und Nachteile erfolgen.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größen. Die Jahresabschlüsse werden von uns mit sogenannten Bescheinigungen versehen. Je nach Umfang der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden verschiedene Bescheinigungen erteilt. Die Bescheinigungen reichen von einer "Bescheinigung ohne Prüfungshandlungen", bis zu Bescheinigungen, die einem "Bestätigungsvermerk einer Jahres-abschlussprüfung" fast gleichkommen, aufgrund der Intensität der vorgenommenen Prüfungshandlungen.
Damit Sie für alle Problemstellungen Lösungen aus einer Hand erhalten, haben wir ein Netzwerk aus starken, langjährigen Partnern.
Unsere Leistungen: